Wohnwagen gebraucht - als Zweitwohnung?
Freitag, 26. März 2010 20:59
Im Wandel des Arbeitsmarktes gewinnt der auswärtige Arbeitsplatz immer mehr an Bedeutung. Viele Arbeitnehmer nutzen gebrauchte Wohnwagen als Zweitwohnung.
Miete zu teuer?
Besonders interessant wird es, wenn der auswärtige Arbeitsplatz in einer Gegend liegt, wo die Mieten sehr hoch sind, bzw. wo du fast keine Wohnung mehr bekommst.
Steuerlich absetzbar?
Falls du für den Besuch deines Arbeitsplatzes eine Zweitwohnung unterhältst, kannst du die Kosten steuerlich geltend machen. Das gilt für eine Zweitwohnung, bestehend aus einem gebrauchten Wohnwagen oder einem Wohnmobil ebenso wie für die “festen vier Wände”.
Solltest du jedoch dieses Wohnmobil für Heimfahrten nutzen, entfällt wiederum jeglicher Anspruch auf die steuerliche Anerkennung als Zweitwohnung. (doppelte Haushaltsführung) Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland Pfalz hervor. (AZ: ZK1238/08)
Nun - du siehst, ein Camper hat manchmal auch berufliche Vorteile, wenn er seinen Wohnwagen oder sein Wohnmobil als Zweitwohnung anmeldet und so nutzen kann. Hast du schon Erfahrungen gemacht mit diesem Umstand?
Im Sommer ist das eine herrliche Sache! Ich genoss es, einen Sommer lang vom Wohnwagen aus zur Arbeit zu fahren. Zum Feierabend wieder “in den Urlaub” fahren zu können, war für mich ein unvergleichliches Erlebnis! Bruzeln im Freien, Spaziergänge um den nahegelegenen See, Sonnenuntergang und manchmal Besuch von Nachbarskatze… herrlich!
Nur über einen Winter stelle ich mir das nicht grad so angenehm vor…
Camperfreundliche Grüße
-Albert
Thema: Tipps, Wohnmobile, Wohnwagen | Kommentare (0)



