Steuer für Wohnmobile

Die KFZ Steuer Wohnmobile ist geändert. Neue Steuersätze seit 1. Januar 2006

Durch das 3. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006 Seite 3344) seit dem 01. Mai 2005 ist neben den Kategorien “Personenkraftwagen” und “andere Fahrzeuge” eine eigenständige Fahrzeugkategorie für “Wohnmobile” mit besonderen Steuersätzen eingeführt worden.

Nun musst du folgendes wissen: Ein Wohnmobil muss auch wirklich eines sein, denn die steuerliche Anerkennung als Wohnmobil im Sinne des § 2 Abs. 2 b Kraftfahrzeugsteuergesetz setzt folgendes voraus:

Das Fahrzeug muss zum “vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut” sein. Dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit

  • Schlafplätzen,
  • Sitzgelegenheiten mit Tisch,
  • eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie
  • Schränke bzw. Stauraum.

Zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweisen!

So genannte “unechte Wohnmobile” (z. B. umgebaute Kleinbusse), die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden wie Personenkraftwagen besteuert.

Wenn du ein Wohnmobil kaufen willst, erkundige dich bitte nach der jährlichen Steuer. Gebrauchte Wohnmobile werden durch diese Steuer nämlich deutlich teurer.

Ebenso wichtig ist die Wohnmobil Versicherung. Auch daran solltest du denken, wenn der Wohnmobilkauf bevorsteht.

Auskunft über die Höhe der steuerlichen Belastung findest du für Niedersachsen hier

http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz_Womo.html

Tja, der Campingurlaub wird immer mehr zum Luxus! Aber man gönnt sich ja sonst nichts - außer vielleicht noch das luxuriöse eddy-System…

Albert

Datum: Montag, 7. April 2008 10:23
Themengebiet: Wohnmobile Trackback: Trackback-URL
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