Wohnwagen Gasprüfung

Lieber Camper,

Du kennst doch diese Gasplakette, oder?

Gasprüfung

Nun, wenn du keine solche Plakette am Heck deines Wohnwagens hast, wird es Zeit, sich zu einem Händler zu begeben und den Wohnwagen einer Gasprüfung zu unterziehen.

Dies muss in einem Abstand von 2 Jahren erfolgen. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Flüssiggasanlage funktionstüchtig ist und kein Sicherheitsrisiko darstellt.

Bei der Prüfung wird die Gasleitung von der Flasche zu den Verbrauchern “abgedrückt”. Das bedeutet nicht, dass hier eine zärtliche Umarmung stattfindet, sondern dass die Leitung auf 150 mbar Überdruck gepumpt wird. Das muss die Leitung eine vorgeschriebene Zeit aushalten. Ferner werden der Gaskasten, die Schläuche und die Brennstellen geprüft. Auch der Kamin wird begutachtet, sowie alle Absperrhähne in der Funktion geprüft.

Wenn dann alles in Ordnung ist, gibt es die besagte Plakette, gültig für 2
Jahre. Auch wird das Ergebnis in einer Prüfbescheinigung festgehalten.

Warum wird das alles gemacht, wo doch der TÜV oder DEKRA und GTU davon nichts bemängeln oder nur geringer Mangel schreiben, wenn der Wohnwagen zur dort zur Abnahme vorgeführt wird?

Die Antwort ist ganz einfach: Weil diese Organisationen damit nichts zu tun haben! Die Gasprüfung beruht auf einer Vorschrift in den TRbF, den Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten in Fahrzeugen. Dort steht’s in Arbeitsblatt G607 ganz genau.

Brauch ich nicht, denkst du vielleicht jetzt, wenn’s der TÜV nicht beanstandet. Stimmt nicht ganz, weil es dann zum Verlust der Betriebserlaubnis für diesen Wohnwagen führen kann. Die Gasprüfung ist also eine Auflage, ohne die kein Gasbrenner oder keine Heizung im Wohnwagen betrieben werden darf.

Wo kein Kläger, da kein Richter?! Nun - immer mehr Campingplätze verlangen diese Prüfung, nachdem ein Wohnwagen im Jahre 2007 in die Luft flog, als der Besitzer die Heizung in Betrieb nehmen wollte. Er hatte Glück: Schwere Verbrennungen im Gesicht und an den Händen waren seine “einzigen” Verletzungen. Hätte auch anders ausgehen können und es wäre sein letzter Knall gewesen…

Riskiere das nicht, denn es ist nicht nur dein Leben, was unter Umständen gefährdet ist. Diese Prüfung kostet in der Regel um 25 Euro und das sollte die Sicherheit wert sein!

Albert

Datum: Donnerstag, 27. März 2008 8:32
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3 Kommentare

  1. 1

    Hallo,
    irgendwie ist das ganze Thema eine Grauzone für mich. Was heisst, die Betriebserlaubnis kann erlöschen? Habe ich eine ode nicht. Meinen Wohnwagen habe ich in Holland gekauft. Abnahme TÜV, Zulassung, keine Gasprüfung. Alles ok. Bin heute bei einem Händler für Campingzubehör gewesen: Wie? Haben sie nicht ?? Ist schon ewig vorgeschrieben! Ist oder nicht? Wer kann denn hier mal eine vernünftige, nicht provietorientierte, Aussage machen??
    Danke schon mal im Vorraus.

  2. 2

    Sehr geehrter Herr Eiben,

    meiner Meinung nach haben sie die Sache mit den Vorschriften nicht so ganz zu Ende gelesen. Wenn sie weiter so freimütige Interpretationen über gewerbliche (arbeitsrechtliche) Vorschriften machen, wird das nicht zu ihrem, deutlich angezieltem, Vorteil sein.Bitte höflichst um Entschuldigung und entsprechende Information, falls die rechtliche Lage im Bereich der nichtgewerblichen Nutzung so ist, wie von ihnen verbreitet.
    Hochachtungevoll
    Klaus Schröder

  3. 3

    So… hab etwas länger gewartet um Theorie und Praxis zusammen zu bringen.
    Für die Theorie gibt es die Vorschriften, deren genauen Inhalt ich augenscheinlich nicht kenne.
    Fakt in der Praxis ist noch, dass der Prüfer bei der wiederkehrenden Prüfung keine Beanstandung macht - bei einem Wohnwagen.
    Handelt es sich um ein Wohnmobil, das ohne Gasprüfung vorgestellt wird, erfolgt keine Abnahme.

    Für die Praxis gibt es ferner die Vernunft. Diese Vernunft sagt mir eindeutig, dass
    eine Gasanlage in meinem „Wohnbereich“ ein großes Gefahrenpotential darstellt. Da muss es nicht einmal zur Explosion kommen durch frei werdendes Gas – mir reicht schon der Gedanke, dass ausströmendes Gas mir die Atemluft wegnimmt. Das ist genug, um auch ohne zwingende Vorschriften meinen Wohnwagen regelmäßig untersuchen zu lassen.

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