Wohnwagen Gasprüfung
Lieber Camper,
Du kennst doch diese Gasplakette, oder?

Nun, wenn du keine solche Plakette am Heck deines Wohnwagens hast, wird es Zeit, sich zu einem Händler zu begeben und den Wohnwagen einer Gasprüfung zu unterziehen.
Dies muss in einem Abstand von 2 Jahren erfolgen. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Flüssiggasanlage funktionstüchtig ist und kein Sicherheitsrisiko darstellt.
Bei der Prüfung wird die Gasleitung von der Flasche zu den Verbrauchern “abgedrückt”. Das bedeutet nicht, dass hier eine zärtliche Umarmung stattfindet, sondern dass die Leitung auf 150 mbar Überdruck gepumpt wird. Das muss die Leitung eine vorgeschriebene Zeit aushalten. Ferner werden der Gaskasten, die Schläuche und die Brennstellen geprüft. Auch der Kamin wird begutachtet, sowie alle Absperrhähne in der Funktion geprüft.
Wenn dann alles in Ordnung ist, gibt es die besagte Plakette, gültig für 2
Jahre. Auch wird das Ergebnis in einer Prüfbescheinigung festgehalten.
Warum wird das alles gemacht, wo doch der TÜV oder DEKRA und GTU davon nichts bemängeln oder nur geringer Mangel schreiben, wenn der Wohnwagen zur dort zur Abnahme vorgeführt wird?
Die Antwort ist ganz einfach: Weil diese Organisationen damit nichts zu tun haben! Die Gasprüfung beruht auf einer Vorschrift in den TRbF, den Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten in Fahrzeugen. Dort steht’s in Arbeitsblatt G607 ganz genau.
Brauch ich nicht, denkst du vielleicht jetzt, wenn’s der TÜV nicht beanstandet. Stimmt nicht ganz, weil es dann zum Verlust der Betriebserlaubnis für diesen Wohnwagen führen kann. Die Gasprüfung ist also eine Auflage, ohne die kein Gasbrenner oder keine Heizung im Wohnwagen betrieben werden darf.
Wo kein Kläger, da kein Richter?! Nun - immer mehr Campingplätze verlangen diese Prüfung, nachdem ein Wohnwagen im Jahre 2007 in die Luft flog, als der Besitzer die Heizung in Betrieb nehmen wollte. Er hatte Glück: Schwere Verbrennungen im Gesicht und an den Händen waren seine “einzigen” Verletzungen. Hätte auch anders ausgehen können und es wäre sein letzter Knall gewesen…
Riskiere das nicht, denn es ist nicht nur dein Leben, was unter Umständen gefährdet ist. Diese Prüfung kostet in der Regel um 25 Euro und das sollte die Sicherheit wert sein!
Albert

Mittwoch, 1. April 2009 22:00
Hallo,
irgendwie ist das ganze Thema eine Grauzone für mich. Was heisst, die Betriebserlaubnis kann erlöschen? Habe ich eine ode nicht. Meinen Wohnwagen habe ich in Holland gekauft. Abnahme TÜV, Zulassung, keine Gasprüfung. Alles ok. Bin heute bei einem Händler für Campingzubehör gewesen: Wie? Haben sie nicht ?? Ist schon ewig vorgeschrieben! Ist oder nicht? Wer kann denn hier mal eine vernünftige, nicht provietorientierte, Aussage machen??
Danke schon mal im Vorraus.
Mittwoch, 1. April 2009 22:43
Sehr geehrter Herr Eiben,
meiner Meinung nach haben sie die Sache mit den Vorschriften nicht so ganz zu Ende gelesen. Wenn sie weiter so freimütige Interpretationen über gewerbliche (arbeitsrechtliche) Vorschriften machen, wird das nicht zu ihrem, deutlich angezieltem, Vorteil sein.Bitte höflichst um Entschuldigung und entsprechende Information, falls die rechtliche Lage im Bereich der nichtgewerblichen Nutzung so ist, wie von ihnen verbreitet.
Hochachtungevoll
Klaus Schröder
Freitag, 22. Mai 2009 10:01
So… hab etwas länger gewartet um Theorie und Praxis zusammen zu bringen.
Für die Theorie gibt es die Vorschriften, deren genauen Inhalt ich augenscheinlich nicht kenne.
Fakt in der Praxis ist noch, dass der Prüfer bei der wiederkehrenden Prüfung keine Beanstandung macht - bei einem Wohnwagen.
Handelt es sich um ein Wohnmobil, das ohne Gasprüfung vorgestellt wird, erfolgt keine Abnahme.
Für die Praxis gibt es ferner die Vernunft. Diese Vernunft sagt mir eindeutig, dass
eine Gasanlage in meinem „Wohnbereich“ ein großes Gefahrenpotential darstellt. Da muss es nicht einmal zur Explosion kommen durch frei werdendes Gas – mir reicht schon der Gedanke, dass ausströmendes Gas mir die Atemluft wegnimmt. Das ist genug, um auch ohne zwingende Vorschriften meinen Wohnwagen regelmäßig untersuchen zu lassen.
Mittwoch, 18. August 2010 16:09
Hallo,
dass eine Prüfung Pflicht ist oder sein sollte ist mir klar, wenn eine Anlage betrieben wird…
…ich habe einen so schnuckelig kleinen Wohnwagen, der zwar einen Gasherd und -Kühlschrank hat, diese aber nciht angeschlossen sind, weil ich sie schlichtweg nicht nutzen möchte.
Ich brauche den Wohnwagen nur zum schlafen und als trockenes Plätzchen bei Regen am Strand.
Im Gaskasten (oder wie das Ding sich nennt, wo die Flasche hingehört) tummeln sich Spinnen und ihre baulichen Kunstwerke - achso Kurbel und UNterlegkeile liege da auch noch drin.
Will heißen, “isch abe gar keine Gaseflasche” und auch nicht vor eine zu benutzen.
Ist dann eine Gasprüfung Pflicht? Kann mir ein Campingplatzbetreiber den Zugang jetzt verwehren?
Dann wäre es so wie bei der GEZ - Geräte vorhanden, also zahlen…?
Guß & Dank
Jens
Freitag, 3. Februar 2012 17:05
die gasprüfung ist vom verein der gasprüfer in einem arbeitsblatt beschrieben. der gesetzgeber hat keine norm erlassen,wonach der,der dieses arbeitsblatt eines vereins missachtet,mit konsequenzen zu rechnen hätte. eine GESETZLICHE pflicht zur gasprüfung gibt es also NICHT und auch kein bussgeld,wenn man diese verweigert,egal ob bei Wohnwagen oder Wohnmobil. leider kennen sich tüv-prüfstellen selber nicht genau aus und wissen oft nicht,dass das arbeitsblatt des vereins keine gesetzliche vorschrift ist,sondern nur eine arbeitsanweisung für vom verein ausgebildete gasprüfer.die ausbildung zum sachkundigen dauert 6 stunden. wenn der tüv sagt,es sei vorschrift,so soller maleine “gesetzliche” vorschrift zeigen.hat er nicht!gibt es nicht!
ich habe meine tüv-stelle belehrt und mit klage und anwalt gedroht.dann ging es.haben in ihren prüfbericht reingeschrieben “gasprüfung lag zum zeitpunkt der hauptuntersuchung aufgrund einer weigerung des betreibers nicht vor”. der tüv ist auch nur ein verein,aber hat vom staat den prüfauftrag.der vermerk im tüv-bericht ist kein mängel.plakette erteilt.
Montag, 6. Februar 2012 13:59
Gesetz hin, Gesetz her. Hier sollte die Vernunft an erster Stelle stehen. Und wenn ihr vor dem TÜV das Erfolgserlebnis braucht, dann geht bitte nach der TÜV Abnahme zum Händler und lasst die Gasanlage prüfen.
Donnerstag, 23. Februar 2012 21:10
Hallo ist alles ganz schön Lustig
Bin in Rosenheim durch den Tüv gekommen , habe vorher ostereichische Papiere gehabt.Bin dann zu meinem Camping Händler gegangen und der sollte die
GASABNAHME MACHEN: kANN ER NICHT HAB ALLES GEGRÄTE
NICHT AQUF SEINEM zETTEL STEHEN. Trumaheizung usw
Hat ergesagt kann er nicht machen Gasgeräte haben keine deutsche Zulassung.
Alles ganz komisch????????
Kann jemand helfen.
MFG
Udo
Donnerstag, 23. Februar 2012 21:14
Der Wohnwagen ist ein Callanger Swift 400SE
Gasgeräte:
Kühlschrank von Elektolux
Heizung von Truma
Warwasser weiß ich jetzt micht
Gasherd und Backofen weiß ich auch nicht
Das wars
Udo
Donnerstag, 1. März 2012 9:55
Hallo,
komisch, dass die Geräte österreichisch sein sollen.
Wir haben auch eine Trumatic Heizung und einen Electrolux Kühlschrank.
Meine Frage wäre, Herd funktioniert mit Gas, Kühlschrank und Heizung momentan nicht.
Kann man damit eine GAsprüfung machen?
Brauch man ja im Sommer nicht unbedingt, aber Kochen würden wir schon gern (wegen unserer Kinder).
Wichtig ist uns die GAsprüfung schon wegen der Sicherheit, brauchen den Wohnwagen aber auch am 17./18.03.12 schon.
Danke für Antworten!