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	<title>Kommentare zu: Wohnwagen Gaspr&#252;fung</title>
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	<description>Das Blog von Campern - für Camper.</description>
	<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 12:50:55 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Albert</title>
		<link>http://www.camper-blog.de/wohnwagen-gaspruefung/#comment-541</link>
		<dc:creator>Albert</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 12:59:33 +0000</pubDate>
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		<description>Gesetz hin, Gesetz her. Hier sollte die Vernunft an erster Stelle stehen. Und wenn ihr vor dem T&#220;V das Erfolgserlebnis braucht, dann geht bitte nach der T&#220;V Abnahme zum H&#228;ndler und lasst die Gasanlage pr&#252;fen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gesetz hin, Gesetz her. Hier sollte die Vernunft an erster Stelle stehen. Und wenn ihr vor dem T&#220;V das Erfolgserlebnis braucht, dann geht bitte nach der T&#220;V Abnahme zum H&#228;ndler und lasst die Gasanlage pr&#252;fen.</p>
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		<title>Von: fischer</title>
		<link>http://www.camper-blog.de/wohnwagen-gaspruefung/#comment-540</link>
		<dc:creator>fischer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 16:05:51 +0000</pubDate>
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		<description>die gaspr&#252;fung ist vom verein der gaspr&#252;fer in einem arbeitsblatt beschrieben. der gesetzgeber hat keine norm erlassen,wonach der,der dieses arbeitsblatt eines vereins missachtet,mit konsequenzen zu rechnen h&#228;tte. eine GESETZLICHE pflicht zur gaspr&#252;fung gibt es also NICHT und auch kein bussgeld,wenn man diese verweigert,egal ob bei wohnwagen oder wohnmobil. leider kennen sich t&#252;v-pr&#252;fstellen selber nicht genau aus und wissen oft nicht,dass das arbeitsblatt des vereins keine gesetzliche vorschrift ist,sondern nur eine arbeitsanweisung f&#252;r vom verein ausgebildete gaspr&#252;fer.die ausbildung zum sachkundigen dauert 6 stunden. wenn der t&#252;v sagt,es sei vorschrift,so soller maleine "gesetzliche" vorschrift zeigen.hat er nicht!gibt es nicht!
ich habe meine t&#252;v-stelle belehrt und mit klage und anwalt gedroht.dann ging es.haben in ihren pr&#252;fbericht reingeschrieben "gaspr&#252;fung lag zum zeitpunkt der hauptuntersuchung aufgrund einer weigerung des betreibers nicht vor". der t&#252;v ist auch nur ein verein,aber hat vom staat den pr&#252;fauftrag.der vermerk im t&#252;v-bericht ist kein m&#228;ngel.plakette erteilt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>die gaspr&#252;fung ist vom verein der gaspr&#252;fer in einem arbeitsblatt beschrieben. der gesetzgeber hat keine norm erlassen,wonach der,der dieses arbeitsblatt eines vereins missachtet,mit konsequenzen zu rechnen h&#228;tte. eine GESETZLICHE pflicht zur gaspr&#252;fung gibt es also NICHT und auch kein bussgeld,wenn man diese verweigert,egal ob bei <a href='http://www.camper-blog.de/wp-content/plugins/wp-affiliate-pro.php?id=3' onmouseover="top.window.status='Das Wohnwagen Pflege System'; return true" onmouseout="top.window.status=''; return true" target="_blank">Wohnwagen</a> oder <a href='http://www.camper-blog.de/wp-content/plugins/wp-affiliate-pro.php?id=5' onmouseover="top.window.status='Das Wohnmobil Pflege System'; return true" onmouseout="top.window.status=''; return true" target="_blank">Wohnmobil</a>. leider kennen sich t&#252;v-pr&#252;fstellen selber nicht genau aus und wissen oft nicht,dass das arbeitsblatt des vereins keine gesetzliche vorschrift ist,sondern nur eine arbeitsanweisung f&#252;r vom verein ausgebildete gaspr&#252;fer.die ausbildung zum sachkundigen dauert 6 stunden. wenn der t&#252;v sagt,es sei vorschrift,so soller maleine &#8220;gesetzliche&#8221; vorschrift zeigen.hat er nicht!gibt es nicht!<br />
ich habe meine t&#252;v-stelle belehrt und mit klage und anwalt gedroht.dann ging es.haben in ihren pr&#252;fbericht reingeschrieben &#8220;gaspr&#252;fung lag zum zeitpunkt der hauptuntersuchung aufgrund einer weigerung des betreibers nicht vor&#8221;. der t&#252;v ist auch nur ein verein,aber hat vom staat den pr&#252;fauftrag.der vermerk im t&#252;v-bericht ist kein m&#228;ngel.plakette erteilt.</p>
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